12 Vorsorgeuntersuchungen

Immer die Gesundheit von Mutter und Kind im Blick: Gut betreut durch Deine Schwangerschaft

Deine Erstuntersuchung hast Du bereits hinter Dir, aber das war noch nicht alles. Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt wird Dich auch weiter durch die Schwangerschaft begleiten.

Damit alles bestmöglich verläuft, stehen in der Regel 12 Vorsorgeuntersuchungen für Dich auf dem Plan. Zuerst alle 4 Wochen, ab der 32. Schwangerschaftswoche dann alle 2 Wochen. Selbstverständlich kannst Du auch außerhalb dieser Vorsorge Deine Praxis aufsuchen, vor allem, wenn Blutungen oder Schmerzen auftauchen, aber auch, wenn Du einfach nur Fragen hast.

Alles geregelt

Welche Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge gehören und von der Krankenkasse gezahlt werden, ist gesetzlich vorgegeben. Ziel dieser Regelung ist es, Risiken schnell zu entdecken und entsprechend handeln zu können.

Das bedeutet auch, dass weitere Untersuchungen dennoch möglich sind. Sind sie von Deiner Frauenärztin oder Deinem Frauenarzt angeordnet, weil es beispielsweise Komplikationen gibt, oder Du als „risikoschwanger“ giltst, werden diese Untersuchungen ebenfalls von den Krankenkassen übernommen.

Alternativ kannst Du natürlich jederzeit selbst individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) einfordern. Dazu zählen zum Beispiel medizinisch sinnvolle zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, die die drei üblichen Ultraschalltermine ergänzen. Oder auch weitere Blutuntersuchungen, mit denen Du noch andere, für Dich wichtige Werte abfragst. Für die Kosten musst Du in diesem Fall selbst aufkommen.

Was wird bei den Vorsorgeuntersuchungen genau gemacht?

Mit den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen klärt Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt ab, ob das Kind sich gut entwickelt und ob es Euch beiden gut geht. Damit Du weißt, was Dich erwartet, hier ein kleiner Einblick.

Reine Routine:
Das gehört bei jeder Vorsorgeuntersuchung dazu

Einige der Untersuchungen im Rahmen der Vorsorge werden Dir bekannt vorkommen. Sie wurden schon bei der Erstuntersuchung durchgeführt und gehören zum festen Repertoire jedes Vorsorgetermins dazu.

  • Urintest:
    Damit wird Dein Urin regelmäßig auf Eiweiß, Zucker und bei entsprechenden Hinweiszeichen auf Bakterien untersucht.
  • Gewichtskontrolle:
    Bei jedem Termin ist der Gang auf die Waage fällig. Bei Auffälligkeiten wie starker Gewichtszunahme oder auch starkem Gewichtsverlust klärt Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt zusammen mit Dir ab, was dahinterstecken könnte.
  • Blutdruckmessung:
    Die regelmäßige Überprüfung Deines Blutdrucks ist wichtig, um bei zu hohem Blutdruck (Hypertonie) reagieren zu können. Bluthochdruck ist für Mutter und Kind gefährlich – durch verengte Blutgefäße ist die Durchblutung wichtiger Organe wie beispielsweise der Plazenta gefährdet. Mit der Folge, dass Kinder untergewichtig zur Welt kommen könnten.
  • CTG/Wehenschreiber:
    Hier werden die Herztöne, genauer die Frequenz des Herzschlags Deines Babys, überprüft. Außerdem wird Deine Wehentätigkeit gemessen, weshalb diese Untersuchung vor allem gegen Ende Deiner Schwangerschaft zum Einsatz kommen kann.
  • Tastuntersuchung:
    Abtasten der Bauchdecke zur Kontrolle der Größenzunahme der Gebärmutter und Kindslage.
  • Das ausführliche Gespräch mit dem Praxisteam, mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt:
    In der Schwangerschaft steht nicht nur Dein Bauch im Mittelpunkt. Wichtig ist, dass es Dir insgesamt gut geht. Auch psychisch. In Deiner frauenärztlichen Praxis findest Du jederzeit Ansprechpartner und -partnerinnen, die all Deine Fragen beantworten, Dir Deine Sorgen nehmen, Dich mit wertvollen Tipps versorgen und Dir beratend zur Seite stehen.

Erste Bilder vom Baby:
Die Ultraschalluntersuchungen

Drei Ultraschall-Screenings sind während Deiner Schwangerschaft fest vorgesehen – die werdenden Eltern können sich also drei erste „Treffen“ mit ihrem Nachwuchs in den Kalender schreiben. Mit Ultraschalluntersuchungen kann Dein Frauenarzt oder Deine Frauenärztin die Entwicklung Deines ungeborenen Babys beobachten. Seine Größe wird so kontrolliert, seine Lage, ob und wie es sich bewegt. Außerdem wird auch die Lage des Mutterkuchens überprüft. Und Du kannst Dir schon ein erstes Bild von Deinem Kind machen. Spannend!

Es gibt drei Ultraschalluntersuchungen während Deiner Schwangerschaft:

  • 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
    Du siehst zum ersten Mal Dein Kind! Ein unglaublicher Moment.
    Mit einem Vaginal-Ultraschall prüft Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt, ob Embryo und Fruchthöhle die ideale Position in der Gebärmutter haben, der Embryo erkennbar ist und sein Herz sichtbar schlägt. Hier zeigt sich auch, ob vielleicht Mehrlinge unterwegs sind. Mit einer Größenmessung wird das Alter des Babys und damit auch der Entbindungstermin mit der Berechnung abgeglichen und ggf. angepasst.
  • 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
    Bei diesem Termin werden über die Bauchdecke die Größe von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen gemessen. Auch das Fruchtwasser wird untersucht und die Lage des Mutterkuchens überprüft – sitzt er an der richtigen Stelle in der Gebärmutter? Vielleicht verrät das Kind auch schon sein Geschlecht.

    Alternativ zu diesem Basis-Ultraschall kannst du Dich auch für den erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden. Auch dieser wird von Deiner Krankenkasse übernommen. Dabei werden zusätzlich die verschiedenen Organe Deines Babys gezielt untersucht. Deine Ärztin oder Dein Arzt orientiert sich an der Liste im Mutterpass und untersucht zum Beispiel die Form von Kopf und Hirnkammern, schaut, ob das Kleinhirn sichtbar ist. Sind sein Hals und Rücken gut ausgebildet? Stimmt das Größenverhältnis von Herz und Brustkorb? Liegt das Herz auf der linken Seite und hat es vier erkennbare Herzkammern? Zeigen sich der Magen und die Harnblase? Wie sieht die Bauchwand aus?
  • 29. bis 32. Schwangerschaftswoche
    Jetzt dauert es nicht mehr lange – der dritte Ultraschall ist wichtig für die Geburtsplanung. Darum werden jetzt die Lage des Kindes und der Plazenta überprüft, ebenso wie die Fruchtwassermenge. Außerdem wird geschaut, ob sich das Baby zeitgerecht entwickelt hat und ob sein geschätztes aktuelles Gewicht bestimmt.

Zusätzlich:
Weitere mögliche Untersuchungen im Rahmen der Vorsorge gemacht?

Neben den genannten Routineuntersuchungen, müssen bei einigen Terminen noch weitere Dinge geklärt werden.

  • Test auf Schwangerschaftsdiabetes
    (zwischen 24+0 bis 27+6 Schwangerschaftswochen)
    Ein Glukosetoleranz-Test, der zeigt, wie Dein Körper auf größere Mengen Traubenzucker reagiert. Du trinkst dazu ein Glas mit einer bestimmten Zuckerlösung. Nach einer Stunde wird Dir Blut abgenommen und so die Höhe des Blutzuckers bestimmt.
  • Toxoplasmose (IGeL)
    Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch Parasiten verursacht wird. Sie kann durch Katzen oder den Genuss von Fleisch- und Wurstwaren übertragen werden. In der Regel ist Toxoplasmose für die werdende Mutter ungefährlich, sie kann aber beim Kind schwere Komplikationen und Schäden verursachen. Infiziert sich eine Schwangere im ersten Drittel mit Toxoplasmose, kann das zu einer Fehlgeburt führen. Hier wird getestet, ob Du gegen Toxoplasmose bereits immun bist.
  • Zytomegalie (IGel)
    Die Zytomegalie ist eine Infektionserkrankung, die durch das Zytomegalievirus verursacht wird. Es gehört zu den Herpesviren und verbleibt nach der Erstinfektion lebenslang im Körper. Unter bestimmten Umständen kann es wieder aktiviert werden (Reaktivierung). Auch eine Wiederinfektion (Reinfektion) ist möglich. Bei Schwangeren kann das Virus auf das ungeborene Kind übertragen werden und dort zu schweren Schädigungen führen. Das Risiko für eine Mutter-Kind-Übertragung ist nach Erstinfektion sehr viel höher als nach einer Reinfektion oder Reaktivierung. 
  • B-Streptokokken (IGeL)
    Streptokokken können während der Geburt von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Mit einem Abstrich vom Scheideneingang und der Region am After wird der Streptokokkentest durchgeführt. Werden die Bakterien bei der Schwangeren nachgewiesen, wird empfohlen während der Geburt ein Antibiotikum zu geben, um die Übertragung auf das Kind verhindern.

Spezielle Ultraschalluntersuchungen

In einigen Fällen kann es Sinn machen, weitere Ultraschalluntersuchungen durchzuführen. Wenn zum Beispiel der Verdacht besteht, dass das Kind sich nicht richtig entwickelt.

Sie können aber auch auf Deinen Wunsch veranlasst werden, wenn Du dich sorgst; dann musst Du sie allerdings privat bezahlen. Zu diesen Ultraschallen gehören:

  • Erweiterter Ultraschall oder Feindiagnostik
    Diese Untersuchung ist auch als Pränataldiagnostik bekannt, weshalb sie in Praxen oder Zentren für Pränataldiagnostik durchgeführt wird. Hier kommt ein hochauflösendes Ultraschallgerät zum Einsatz, mit dem man die Organe noch intensiver bzw. genauer untersuchen kann, vor allem auch das Herz. Diese Untersuchung kann ab der 13. SSW gemacht werden, ab dann lassen sich viele schwerwiegende Fehlbildungen erkennen.
  • Zur weiteren Abklärung gibt es in den meisten Fällen eine Folgeuntersuchung um die 20. bis 22. SSW.

Für Deinen Kalender
Alle Vorsorgetermine im Überblick

9. bis 12.
Schwangerschaftswoche

Vorsorgeuntersuchung

Erste Ultraschalluntersuchung:
In der Regel 4 Wochen nach Deiner Erstuntersuchung

mein Termin am:

……………………………………

15. bis 16.
Schwangerschaftswoche

Vorsorgeuntersuchung

Mögliche Zusatzuntersuchung:
Amniozentese (Fruchtwasserun-
tersuchung)

mein Termin am:

……………………………………

19. bis 22.
Schwangerschaftswoche

Vorsorgeuntersuchung

Zweite Ultraschalluntersuchung:
Basis-Ultraschalluntersuchung oder erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung

mein Termin am:

……………………………………

24.
Schwangerschaftswoche

Vorsorgeuntersuchung

U. a. Blutuntersuchung auf Blutarmut und Antikörper sowie nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) des Rhesusfaktors

mein Termin am:

……………………………………

25. bis 28.
Schwangerschaftswoche

Vorsorgeuntersuchung

Schwangerschaftsdiabetestest
Ggf. Rhesus-Prophylaxe
für Rhesus-negative Frauen

mein Termin am:

……………………………………

29. bis 32.
Schwangerschaftswoche

Vorsorgeuntersuchung

Dritte Ultraschalluntersuchung

mein Termin am:

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34.
Schwangerschaftswoche

Vorsorgeuntersuchung

mein Termin am:

……………………………………

36.
Schwangerschaftswoche

Vorsorgeuntersuchung

mein Termin am:

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38. und 40.
Schwangerschaftswoche

Vorsorgeuntersuchung

mein Termin am:

……………………………………

Deine Fragen

Auch Deine Hebamme kann Dich durch die Schwangerschaftsvorsorge begleiten. Allerdings kann sie nicht alle Beratungen durchführen, nicht alle Risiken frühzeitig diagnostizieren und die vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen nicht machen.

Für alle diese Dinge liegt die Kompetenz bei Deiner Frauenärztin bzw. deinem Frauenarzt. In Deutschland ist die Schwangerschaftsvorsorge durch die Mutterschaftsrichtlinie gesetzlich geregelt. Das bedeutet einerseits, dass Dir bestimmte Untersuchungen rechtlich zustehen.

Andererseits bedeutet es auch, dass diese Untersuchungen wissenschaftlich begründet sind und Du sie unbedingt durchführen lassen solltest. Nimmst Du alle Vorsorgeuntersuchungen bei Deiner Frauenärztin oder Deinem Frauenarzt wahr, kannst Du Dir sicher sein, bei jedem Termin die richtige medizinische Versorgung zu erhalten.

Nein, pränataldiagnostische Untersuchungen sind nicht Teil der gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen. In Ausnahmefällen, also bei begründetem Verdacht auf Fehlentwicklung oder bei bestimmten Schwangerschaftsrisiken des Kindes übernimmt die Krankenkasse auch diese Kosten. Ausgenommen hiervon ist der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) auf Rhesusfaktor Deines Babys wenn Deine Blutgruppe als Rhesus-negativ gilt. Dieser Test ist eine Kassenleistung.

Es gibt keine wissenschaftlichen Belege oder Hinweise für eine Gefährdung durch eine medizinisch sinnvolle und von einem Frauenarzt oder einer Frauenärztin durchgeführte Ultraschalluntersuchung.

Eine Risikoschwangerschaft setzt unterschiedliche Kriterien voraus. Sie liegt zum Beispiel vor, wenn die werdende Mutter jünger als 18 oder älter als 35 Jahre ist. Auch Vorerkrankungen wie Diabetes und Auffälligkeiten, die während der Vorsorgeuntersuchungen entdeckt werden, können eine Schwangerschaft zur Risikoschwangerschaft machen. In Deutschland gelten etwa 50 % aller Schwangeren als risikoschwanger. Was allerdings keinesfalls bedeutet, dass es zwangsläufig zu Komplikationen während der Schwangerschaft kommt. Die Einstufung ist vielmehr eine Vorsichtsmaßnahme.

Anzeichen für einen Schwangerschaftsdiabetes sind (stark) erhöhte Blutzuckerwerte. Ein Schwangerschaftsdiabetes kann zu Komplikationen während der Schwangerschaft, der körperlichen Entwicklung Deines Kindes und bei der Geburt führen. Trotz dieser Diagnose kann Deine Schwangerschaft aber bei Beachtung notwendiger Diätmaßnahmen normal verlaufen. In der Regel bedeutet es auch nicht, dass eine betroffene Schwangere dauerhaft zuckerkrank bleibt. Eine gute Betreuung ist das A und O.

Ganz klar ja. Dein Arbeitgeber bzw. Deine Arbeitgeberin ist verpflichtet, Dich für die Zeit der Vorsorgeuntersuchungen freizustellen. Und damit ist nicht nur die Zeit für die Untersuchung selbst gemeint, sondern auch die Zeit, die Du für den Weg zur Praxis und zur Vorbereitung des Termins brauchst.