Pränataldiagnostik

Vorgeburtliche Untersuchungen: wann sind zusätzliche Untersuchungen für Dich und Deine Familie überhaupt sinnvoll und wichtig – und wann verzichtbar?

Schwanger sein, Eltern werden: Die Familiengründung ist eine Phase voll intensiver Gefühle, Wünsche, Hoffnungen aber manchmal auch Unsicherheiten, Zweifeln oder gar Ängsten. Vielleicht begleitet Dich und Deinen Partner bzw. Deiner Partnerin auch der Gedanke: wird mein Baby gesund sein? Vielleicht habt ihr manchmal den Eindruck, es geht oft um Risiken? So viel vorab: die allermeisten Kinder kommen gesund durch die Schwangerschaft und munter zur Welt.

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Gewöhnlich gibt es also keinen Grund zur Sorge. Auf der anderen Seite existieren Möglichkeiten zur vorgeburtlichen Diagnostik, medizinisch Pränataldiagnostik oder kurz PND. Doch wann sind zusätzliche Untersuchungen für Dich und Deine Familie überhaupt sinnvoll und wichtig – und wann verzichtbar?

Was ist Pränataldiagnostik?

Während der Schwangerschaft werden viele Untersuchungen durchgeführt, um die gesunde Entwicklung Deines Babys zu beurteilen. Weil sie vor der Geburt stattfinden, werden sie als pränatal bezeichnet. Unter Pränataldiagnostik versteht man also vorgeburtliche Untersuchungen. Pränataldiagnostik können niedergelassene Frauenärztinnen und -ärzte, Zentren für Pränatalmedizin oder humangenetische Einrichtungen durchführen. Voraussetzung ist eine entsprechende Zusatzqualifikation.

Es gibt Standarduntersuchungen wie die drei Basis-Ultraschalle. Zusätzliche Untersuchungen, die über die regulären in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, können in bestimmten Situationen zur Abklärung eingesetzt werden, wenn sich Auffälligkeiten ergeben haben. Besteht ein Anlass, können weitere diagnostische Schritte von Deiner Krankenkasse übernommen werden. Untersuchungen, für die Du Dich ohne medizinischen Anlass frei entscheidest, kannst Du alternativ als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf eigene Kosten wahrnehmen.

Mit den in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen kann die Gesundheit Deines Kindes und auch Dein eigener Zustand optimal überwacht werden. Ganz klar: Werden Auffälligkeiten bemerkt, kann Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt weitere diagnostische Schritte empfehlen. Manche Schwangere oder Paare fühlen sich damit wohler, wenn sie zusätzliche Untersuchungen vornehmen lassen, obwohl keinerlei Verdacht vorliegt.

Du entscheidest!

Ob Du diesen Untersuchungen zustimmst, sie wahrnehmen möchtest oder sie ablehnst, liegt ganz bei Dir, denn Du hast sowohl das Recht auf Wissen als auch das Recht auf Nicht-Wissen – dies ist auch gesetzlich so verankert. Du kannst selbst entscheiden!

Eine Übersichtsgrafik zu vorgeburtlichen Untersuchungen findest Du hier.

Vorgeburtliche Untersuchungen

Man unterscheidet in der vorgeburtlichen Diagnostik zwischen nicht-invasiven und invasiven Verfahren.

  • Nicht-invasive Verfahren sind Ultraschall-Untersuchungen und Bluttests, die nicht in Deinen Körper eingreifen und keine Gefahr für das Ungeborene darstellen. Hierfür werden mögliche Risiken und Nebenwirkungen für Mutter und Kind als minimal eingeschätzt. Sie ermöglichen eine erste individuelle Risikoabschätzung. Aus verschiedenen Parametern wie Deinem Alter, bestimmten Blutwerten und weiteren „Softmarkern“ kann eine bestimmte Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung oder Behinderung des Kindes ermittelt werden. Das bedeutet, dass nach einer nicht-invasiven Untersuchungen keine endgültige Diagnose gestellt wird, sondern eine bestimmte Wahrscheinlichkeit (z.B. 1:250) vorliegen kann, aber nicht muss.
  • Als invasive Verfahren werden Untersuchungen bezeichnet, die mit einem Eingriff in Deinen Körper oder sogar den Deines Kindes verbunden sind. Diese Tests liefern genauere Ergebnisse über Auffälligkeiten beim Ungeborenen.

Nicht-invasive Untersuchungen

Ultraschalluntersuchungen (Ultraschall-Screening)

Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen sind fester Bestandteil der regulären Schwangerenvorsorge in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche, 19. bis 22. Schwangerschaftswoche sowie der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche.  Alternativ kannst Du Dich bei der zweiten Ultraschalluntersuchung auch für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden. Auch dieser wird von Deiner Krankenkasse übernommen. Dabei werden zusätzlich die verschiedenen Organe Deines Babys gezielt untersucht.

Wenn bei einer der Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der regulären Schwangerschaftsvorsorge bei Deiner Frauenärztin oder Deinem Frauenarzt spezielle Risiken (z.B. Mehrlingsschwangerschaft) oder Auffälligkeiten festgestellt werden, ist auf Wunsch ein detaillierterer Organ-Ultraschall (sonografische Feindiagnostik) möglich. Dieser wird zwischen der 19. und 22., je nach Fragestellung auch bis zur 24. Schwangerschaftswoche von speziell dafür ausgebildeten Frauenärztinnen und -ärzten (Pränatalmedizinern) durchgeführt. Mit einem hochauflösenden Ultraschallgerät kann nach Anzeichen von organischen Fehlentwicklungen beim Ungeborenen gesucht werden. Je nach Bedingungen kann mehr als die Hälfte, aber niemals alle schwerwiegenden Fehlbildungen zu diesem Zeitpunkt erkennbar sein.

Auf Wunsch kannst Du die Feindiagnostik auch statt des erweiterten Basis-Ultraschalls durchführen lassen. Dabei wird das Baby noch genauer unter die Lupe genommen. Dieser Feinultraschall ohne Indikation/Überweisung durch Deine Frauenärztin oder Deinen Frauenarzt musst Du jedoch selbst bezahlen.

Pränatalmediziner können darüber hinaus bei bestimmten Fragestellungen weitere spezielle Ultraschalluntersuchungen durchführen:

  • Doppler-Ultraschall:
    Überprüfung der Durchblutung von Gebärmutter und Plazenta, Nabelschnur sowie wichtiger Gefäße des Kindes. Er wird in der Regel ab der 20. Woche empfohlen, wenn der Verdacht besteht, dass das Kind nicht ausreichend versorgt wird.
  • Echokardiographie:
    Genauere Untersuchung des kindlichen Herzes, d.h. Funktion der Herzklappen und Blutstrom im Herz.
  • 3D-Ultraschall:
    Viele einzelne Ultraschallschnittbilder des Babys werden zu einem ganzen, dreidimensionalen Bild zusammengesetzt.
  • 4D-Ultraschall:
    Das dreidimensionale Bild des Kindes wird in Echtzeit dargestellt, sodass Kindesbewegungen unmittelbar sichtbar werden.

Ersttrimester-Screening

Das Ersttrimester-Screening ist ein freiwilliger nicht-invasiver Suchtest im ersten Trimester (zwischen der 10. und 14. SSW) und besteht aus zwei Untersuchungen:

  • einer Ultraschalluntersuchung zur Klärung des kindlichen Gesundheitszustandes und
  • einer Blutserumanalyse der Schwangeren zur Klärung der Funktionalität und Entwicklung der Plazenta.

Hierfür wird Dir Blut für einen Labortest abgenommen. In Deinem Blut zirkulieren Schwangerschaftshormone, die dann untersucht werden können. Mit Hilfe von Ultraschall kann über eine Nackentransparenzmessung die Nackenfaltendicke Deines Babys ermittelt werden. Es handelt sich dabei um eine Flüssigkeitsansammlung im Bereich des kindlichen Nackens, die in geringem Ausmaß normal ist, bei zunehmender Größe aber ein Hinweis für eine Chromosomenstörung (z.B. Trisomie 21) und/oder Fehlentwicklungen des ungeborenen Kindes sein kann (z.B. Herzfehler). Außerdem achtet die Ärztin oder der Arzt auf die Ausprägung des Nasenbeins. Die Messergebnisse werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst – u.a. erfordern sie Erfahrung und ein hochauflösendes Ultraschallgerät – und können deswegen ungenau sein.

Da beim Ersttrimester-Screening die beiden Ergebnisse – Bluttest und Nackenfaltenmessung – kombiniert werden, spricht man auch von einem Combined Test. Die kombinierte Betrachtung beider Untersuchungen kann zur individuellen Risikokalkulation für das Vorliegen der drei häufigsten Chromosomen-Anomalien, nämlich Trisomie 21, Trisomie 18 und Trisomie 13 herangezogen werden.

Durch die Bestimmung der mütterlichen Hormone im Blut ermöglicht der Combined Test zusätzlich eine Risikobestimmung für Bluthochdruckerkrankungen in der Schwangerschaft (=sog. Präeklampsie-Screening). Dadurch können rechtzeitig wirksame Maßnahmen eingeleitet werden, die das Risiko für diese Schwangerschaftskomplikation senken.

Ergibt das Ersttrimester-Screening ein erhöhtes Risiko, berät Dich Dein Frauenarzt oder Deine Frauenärztin zu weiteren Untersuchungen, zum Beispiel einer Punktion des Fruchtwassers (Amniozentese) oder Punktion der Plazenta (Chorionzottenbiopsie) oder auch einen Bluttest auf Trisomien.

Das Ersttrimester-Screening gehört zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Das heißt, die Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Über die genauen Kosten kann Dir Deine frauenärztliche Praxis Auskunft geben.

Nicht-invasive Pränataltests (NIPT)

Nicht-invasive Pränataltests (NIPT) können schon früh (ab der 10. SSW) einige Chromosomen-Abweichungen beim Ungeborenen feststellen. In Deinem Blut befinden sich winzige Bruchstücke des Erbguts Deines Kindes. Dein mütterliches Blut bietet daher die Möglichkeit, genetische Besonderheiten bei Deinem Kind feststellen zu können. Die Erbgutbestandteile stammen aus den kindlichen Zellen der Plazenta. Darüber kann ermittelt werden, ob Dein Baby eine andere Anzahl an Chromosomen als üblich trägt und z.B. eine Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie 21, Trisomie 18 oder Trisomie 13 vorliegt. Der Test kann keine Fehlbildungen wie z.B. einen offenen Rücken, einen Bauchwanddefekt oder einen Herzfehler nachweisen. Er stellt keinen Ersatz, sondern eine zusätzliche Möglichkeit zu anderen Verfahren der pränatalen Diagnostik dar.

Vor der Blutabnahme klärt Dich Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt ausführlich über die Chancen und Risiken der Untersuchung auf und erläutert Dir auch mögliche Konsequenzen, die sich aus Deiner Entscheidung für den Test ergeben können. So sind die Testergebnisse manchmal nicht eindeutig und ziehen unter Umständen weitere Tests nach sich. Auch Fehlalarme können vorkommen.

Deine Aufklärung erfolgt nach den Vorgaben des Gendiagnostik-Gesetzes. Damit Du nicht nur über Deine Ärztin oder Deinen Arzt neutral und ergebnisoffenen über den Umfang und die Tragweite der genetischen Untersuchung und deren mögliche Befunde informiert wirst, wurde zusätzlich eine Versicherteninformation gestaltet. Deine Ärztin oder Dein Arzt benötigen übrigens Dein schriftliches Einverständnis für die Durchführung der NIPT.

Der NIPT gehört zwar ab 01.07.2022 zu den gesetzlichen Kassenleistungen, allerdings nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die Krankenkasse zahlt den Test bei Hinweisen auf eine Trisomie, etwa einem auffälligen Ultraschall, oder wenn Du gemeinsam mit Deinem Arzt oder Deiner Ärztin entschieden hast, dass der Test für Deine persönliche Situation notwendig ist – etwa Du schon ein Kind mit einer erblichen Erkrankung hast oder bestimmte Erkrankungen in deiner Familie gehäuft auftreten, aber auch wenn Deine Sorgen vor einer Trisomie so groß ist, dass sie Dich schwer belastet.

Die nega­tive Aussagekraft des Tests ist sehr gut, d.h. ergibt der Test keine Auffälligkeiten, kann eine Trisomie nahezu ausgeschlossen werden. Bei einem positiven Test bedeutet es wiederum nicht immer, dass tatsächlich eine genetische Störung vorliegt. Dein Arzt oder Deine Ärztin bespricht dann gemeinsam mit Dir und Deinem Partner bzw. Deiner Partnerin, welche weitere Untersuchungen jetzt durchgeführt werden können, um eine Trisomie sicher bestätigen oder ausschließen zu können.

Invasive Untersuchungen

Wenn eine nicht-invasive Untersuchung Auffälligkeiten ergeben hat, kommen zur weiteren Abklärung invasive Untersuchungen in Frage. Wenn die Eingriffe aus ärztlicher Sicht notwendig sind, werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.

Plazenta-Punktion (Chorionzottenbiopsie)

Bei der Plazenta-Punktion (Chorionzottenbiopsie) wird in der Regel durch die Bauchdecke mit einer dünnen Nadel Zellgewebe aus der Plazenta entnommen. Die Nadel bleibt außerhalb der Fruchthöhle, sodass das Kind nicht berührt und die Fruchtblase nicht beschädigt wird. Die Untersuchung erfolgt über Zellen, die sogenannten Chorionzotten, das sind Gewebestrukturen, die sich in der Schwangerschaft zur Plazenta (Mutterkuchen) entwickeln.

Weil die Zellen aus den Chorionzotten mit dem Kind genetisch identisch sind, können mit dem Eingriff jene Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen erfasst werden, die mit einer zahlenmäßigen oder strukturellen Veränderung von Chromosomen einhergehen. Das Verfahren erlaubt zuverlässige Aussagen über eine mögliche Erkrankung oder Behinderung des Ungeborenen, birgt aber auch Risiken, wie ein vorübergehender Abgang von Fruchtwasser oder Blutungen.

Der Vorteil ist, dass bereits in einem relativ frühen Stadium der Schwangerschaft (ab der 12. SSW) Zellen des werdenden Kindes gewonnen und dessen Erbgut untersucht werden kann. Der Eingriff erfolgt in der Regel ambulant und Du kannst in der Regel nach kurzer Zeit die Praxis wieder verlassen. Nach der Biopsie solltest Du Dich mindestens zwei Tage schonen und körperliche Anstrengungen vermeiden. Das verringert das Risiko für Komplikationen.

Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)

Als weitere Untersuchung kann die Amniozentese im Rahmen einer Pränataldiagnostik erfolgen, um mögliche genetische Erkrankungen des Embryos abzuklären.Sie wird in der Regel ab der 16. Schwangerschaftswoche durchgeführt, da hier Zellen des Kindes aus dem Fruchtwasser entnommen werden.

Unter Ultraschallkontrolle saugt Dein Arzt oder Deine Ärztin mit einer dünnen Kanüle durch die Bauchdecke einige Milliliter Fruchtwasser ab, in dem kindliche Zellen schwimmen. Diese Zellen werden im Labor vermehrt und die in ihnen enthaltenen Chromosomen auf Anzahl und Struktur hin untersucht.

Die Fruchtwasserentnahme dauert in der Regel 1-2 Minuten. Die meisten Frauen empfinden den Einstich der Nadel in die Bauchdecke nicht als besonders schmerzhaft – ähnlich wie die Injektion bei einer gewöhnlichen Blutabnahme. Auf eine Betäubung der Einstichstelle wird meist verzichtet.

Die Untersuchung ist für Mutter und Kind nicht völlig risikolos. Durch eine Ultraschallkontrolle vermeidet der Arzt/die Ärztin, dass das Ungeborene mit der Nadel verletzt wird. Selten löst eine Amniozentese Blutungen in der Gebärmutter, Fruchtwasserabgang oder eine Infektion aus. Fast immer reagiert die Gebärmutter auf den Eingriff mit Kontraktionen, die jedoch rasch wieder von alleine aufhören. In jedem Fall solltest Du Dich ein paar Tage nach der Fruchtwasseruntersuchung schonen.

Nabelschnurpunktion (Chordozentese)

Die Nabelschnurpunktion wird nur bei sehr speziellen Fragestellungen angewandt, wie zum Beispiel bei Blutgruppen-Unverträglichkeiten, bei Verdacht auf kindliche Stoffwechselstörungen oder Infektionen. Deine Ärztin oder Dein Arzt entnimmt dabei über Deine Bauchdecke eine Blutprobe Deines Kindes über die Nabelschnurgefäße. Der Eingriff ist erst ab der abgeschlossenen 18. SSW durchführbar.

Die Punktion ist üblicherweise wenig schmerzhaft und wird jedoch aus Sicherheitsgründen und organisatorischen Gründen (ggf. Bluttransfusion für das Kind) in spezialisierten Krankenhäusern vorgenommen. Danach solltest Du Dich ein paar Tage schonen und bei Auftreten von Beschwerden (Schmerzen, Blutungen, Fruchtwasserabgang) auf jeden Fall Deine frauenärztliche Praxis oder das Krankenhaus kontaktieren.

Grundsätzlich ist das Risiko für Komplikationen bei einer Punktion höher als bei Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie. Durch den Eingriff kann es zu vorzeitigen Wehen, Fruchtwasserabgang und/oder einer Infektion kommen. Sehr selten kann es nach der Punktion zum kurzfristigen kindlichen Herztonabfall und Nachbluten aus der Punktionsstelle kommen.

Pränataldiagnostik: Beruhigung oder Verunsicherung?

Jede werdende Mutter bzw. jedes Paar wünscht sich ein gesundes Kind. Doch nicht immer geht dieser Wunsch in Erfüllung. Die Ursachen für Erkrankungen oder Behinderungen sind vielfältig, ebenso wie das Spektrum an möglichen Behinderungen oder krankheitsbedingten Einschränkungen.

Viele Frauen und Paare erhoffen sich von den Untersuchungen die Gewissheit, dass alles in Ordnung ist. Leider kann Dir die Pränataldiagnostik aber keine Garantie für ein gesundes Kind geben.

  • Nur ein Teil möglicher Beeinträchtigungen kann überhaupt während der Schwangerschaft festgestellt werden.
  • Die Testergebnisse sind gelegentlich nicht eindeutig, sodass sie unter Umständen weitere Untersuchungen nach sich ziehen.
  • Viele Behinderungen und Entwicklungsstörungen des Kindes können zwar mit pränataldiagnostischen Verfahren erkannt werden, eine Behandlung in der Schwangerschaft ist jedoch nur bei wenigen Krankheiten möglich.
  • Die Testergebnisse sagen meist wenig darüber aus, wie schwer eine Krankheit oder Behinderung verlaufen und welche Einschränkungen sie genau mit sich bringen wird.
  • Einige Tests können nur schätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Abweichung ist und damit zu beunruhigenden Fehlalarmen führen.

Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig. Das heißt, Du kannst eine angebotene Untersuchung oder einen Test jederzeit ohne Begründung ablehnen. Du hast ein Recht auf Wissen, aber auch ein Recht auf Nicht-Wissen. Dein Recht auf Nichtwissen ist so wichtig, dass Dich niemand zu einer Untersuchung drängen darf. Wenn Du oder Ihr als Paar eine vorgeburtliche Diagnostik in Erwägung zieht, ist es deshalb wichtig, sich über die einzelnen Verfahren zu informieren und mögliche Konsequenzen zu bedenken, bevor Du Dich bzw. Ihr Euch für oder gegen Pränataldiagnostik entscheidet.

Deine Frauenärztin bzw. Dein Frauenarzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, Dich über pränatale Untersuchungen, die Art der Test und ihre Risiken aufzuklären. Sie oder er wird mit Dir über die möglichen Ergebnisse und die folgenden Konsequenzen sprechen. Jede Frau und jeder Mann hat zudem das Recht, sich in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen. Du kannst dich dort persönlich, online oder telefonisch beraten lassen – auf Wunsch auch anonym.


Deine Fragen

Nein. In der Schwangerenvorsorge gibt es Standarduntersuchungen wie die drei Basis-Ultraschalle. Zusätzliche Untersuchungen, die über die regulären im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, können in bestimmten Situationen zur Abklärung eingesetzt werden, wenn sich eine Auffälligkeit ergeben hat. Einige werden dann von Deiner Krankenkasse übernommen. Alternativ musst Du sie als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlen.

Die Entscheidung für Pränataldiagnostik ist sehr individuell und für Dich vielleicht ganz unabhängig davon, wie alt Du bist. Bei Frauen über 35 Jahren gibt es statistisch ein leicht erhöhtes Risiko für die Trisomien 13, 18 und 21. Alle anderen genetischen und/oder körperlichen Erkrankungen sind im Grunde unabhängig vom mütterlichen Alter. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen vor, dass Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt Dich zu den vorgeburtlichen Untersuchungen Fruchtwasserpunktion oder Chorionzottenbiopsie berät und Du diese auf Wunsch durchführen lassen kannst. Es gibt aber auch für Frauen über 35 keine Verpflichtung, die angebotenen vorgeburtlichen Untersuchungen durchführen zu lassen.

Vorgeburtliche Untersuchungen können bereits ab der 10. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Die Nabelschnurpunktion sowie die Fruchtwasseruntersuchung sind erst ab der 16. bzw. 18. Schwangerschaftswoche möglich.

Wenn bei einer vorgeburtlichen Untersuchung das Geschlecht Deines Babys festgestellt wurde, kannst Du, wenn Du das möchtest, gemäß den Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes nach Ablauf der 14. Schwangerschaftswoche das Geschlecht bei Deinem Frauenarzt oder Deiner Frauenärztin abfragen..

NIPT bedeutet nicht invasiver Pränataltest. Dabei handelt es sich um einen Bluttest, mit dem sich in der Schwangerschaft kindliches Erbgut auf die Trisomien 13, 18 und 21 untersuchen lässt. Nicht invasive Pränataltests werden von verschiedenen Herstellern vertrieben, zum Beispiel unter den Namen „Harmony-Test“, „Panorama-Test“ oder „Praena-Test“.

NIPT ist ein Bluttest auf drei Trisomien. Das Ersttrimester-Screening ist eine kombinierte Ultraschall- und Blutserumanalyse, womit sich viele weitere Risikofaktoren ermitteln lassen. Im Ultraschall können im Vergleich 10x häufiger rein körperliche Erkrankungen erfasst werden. Leider ist die Kombination Ultraschall und NIPT keine Kassenleistung, aber als Selbstzahlerleistung möglich.

Trisomien sind seltene genetische Veränderungen, die die körperliche und geistige Entwicklung deines Kindes unterschiedlich beeinflussen. Dabei sind bestimmte Chromosomen in den Zellen des Kindes dreifach statt zweifach vorhanden. Am bekanntesten ist die Trisomie 21 (Down-Syndrom). Weitere Trisomien sind Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) sowie Trisomie 13 (Pätau-Syndrom).

Das ist unterschiedlich. Einige vorgeburtliche Untersuchungen wie das Ersttrimester-Screening gehören zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Das heißt, die Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Über die genauen Kosten kann Dir Deine frauenärztliche Praxis Auskunft geben. Bestimmte weiterführende Untersuchungen werden bei Vorliegen entsprechender Auffälligkeiten von der Krankenkasse übernommen.

Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig. Das heißt Du kannst eine angebotene Untersuchung oder einen Test jederzeit ohne Begründung ablehnen.

Nicht-invasive Verfahren sind Ultraschall-Untersuchungen und Bluttests, die nicht in Deinen Körper eingreifen und keine Gefahr für das Ungeborene darstellen. Bei den invasiven Untersuchungen sind die Risiken etwas höher, da diese Eingriffe in Deinen Körper beinhalten wie beispielsweise die Plazenta-Punktion. Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt wird Dir vorab alles genau erklären und Dich über mögliche Risiken aufklären. Nach einem Eingriff solltest Du Dich schonen und alle Beschwerden in der frauenärztlichen Praxis abklären lassen. Reine pränatal diagnostische Ultraschalluntersuchungen (wie. z.B. Feindiagnostik) sind gänzlich ungefährlich.

Du und Dein Partner oder Deine Partnerin habt gesetzlichen Anspruch auf eine unabhängige Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle, um Eure Gefühle und Gedanken zu klären und eine Entscheidung zu treffen. Neben den medizinischen Fakten spielen natürlich Eure Erfahrungen, Gefühle und Intuition eine große Rolle. Gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater könnt Ihr in Ruhe überlegen und Euren Weg finden. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Wenn Du ein Kind mit Beeinträchtigungen erwartest, können Dir die Beratungsstellen auch Kontakte zu Selbsthilfegruppen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe vermitteln. Hier bekommst Du auch Auskunft zu finanziellen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung findest Du auch eine Beratungsstelle in Deiner Nähe: https://www.familienplanung.de/beratung/beratungsstelle-finden/.