Die erste Vorsorgeuntersuchung in deiner Frauenarztpraxis
Du hast einen Schwangerschaftstest gemacht. Das Ergebnis: Du bist schwanger!
Egal, ob Dir Dein Herz in die Hose rutscht oder jubelnd höherschlägt: Jetzt solltest Du Dir möglichst bald einen Termin bei Deiner Frauenärztin oder Deinem Frauenarzt machen. Denn je früher Du den ersten Termin machst und je regelmäßiger Du zu den Vorsorgeuntersuchungen gehst, desto sicherer kannst Du Dich fühlen. Das System dieser Untersuchungen basiert auf den sogenannten „Mutterschafts-Richtlinien“. Es bewährt sich seit über 60 Jahren und wird immer wieder verbessert.
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Möchtest Du einen Termin für Deine Erstuntersuchung vereinbaren oder Dich von einer Frauenärztin oder einem Frauenarzt beraten lassen, dann besuche die offizielle Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Im Arzt-Verzeichnis findest Du außerdem auch die Fachbereiche „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“ sowie „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“ in Deiner Stadt oder Umgebung.
Wie ist der Ablauf bei der ersten Vorsorgeuntersuchung?
Wir verraten es Dir. Die erste Untersuchung in Deiner Frauenarztpraxis gliedert sich in drei Teile:
Besprechung, Körperliche Untersuchung, Laboruntersuchung
Die Besprechung
- Geburtstermin errechnen
Zur Errechnung des Geburtstermins werden die Länge Deines Zyklus‘ und das Datum Deiner letzten Periode erfasst.
- Vorgeschichte aufnehmen
Mit einer Reihe von Fragen zu Deiner Familie, Gesundheit und Deinem sozialen Umfeld macht sich Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt ein Bild von Dir und Deiner Schwangerschaft. Das nennt man Anamnese. Die Fragen geben die Grundlage für eine umfassende Beratung dazu, was Du in den nächsten Monaten tun kannst, damit es Dir und Deinem Baby gut geht.
- Warst Du schon einmal schwanger?
- Hattest Du bereits größere Operationen oder Blut-Transfusionen?
- Welche Impfungen hast Du?
- Welche Blutgruppe hast Du?
- Welche Kinderkrankheiten und Krankheiten hattest Du bisher?
- Gibt es in Deiner Familie Erbkrankheiten, Diabetes oder Bluthochdruck?
- Hast Du mit Krampfadern oder Thrombose zu tun?
- Konsumierst Du Nikotin, Alkohol oder Drogen?
- Welche Medikamente nimmst Du aktuell?
- Wie stark bist Du beruflich und familiär eingespannt? Ist das belastend für Dich?
Die körperliche Untersuchung
- Deine Größe und Dein Gewicht feststellen
Du wirst gewogen und gemessen, damit Deine Frauenärztin bzw. Dein Frauenarzt verfolgen kann, wie schnell und wie viel Du zunimmst. - Gebärmutter-Check
Deine Frauenärztin bzw. Dein Frauenarzt ertastet Größe und Lage Deiner Gebärmutter. Sie ist in der Schwangerschaft Dein wichtigstes Organ, denn hier wächst Dein Baby bis zur Geburt heran. - Blutdruck-Messung
Ein zu niedriger Blutdruck kann Kreislaufprobleme verursachen. Ist der Blutdruck deutlich zu hoch, werden weitere Untersuchungen angeschlossen. Deine Ärztin bzw. Dein Arzt prüft, ob eine Bluthochdruckerkrankung in der Schwangerschaft vorliegt, beispielsweise die sogenannte „Präeklampsie“. - Gynäkologische Untersuchung
Dein Scheidensekret wird auf Bakterien untersucht, um Infektionen, die zu Früh- oder Fehlgeburten führen können, frühzeitig zu erkennen.
Die Laboruntersuchung
- Untersuchung des Urins
Dein Urin wird auf Eiweiß, Zucker und bestimmte Bakterien, wie z.B. Chlamydien, getestet, um z. B. Diabetes oder Entzündungen der Harnwege früh zu erkennen und gegebenenfalls behandeln zu können. - Blutuntersuchung
Dein Blut gibt Auskunft über eine Vielzahl von Faktoren in Deinem Körper, die die Schwangerschaft beeinflussen können.
- Hämoglobin-Bestimmung
In Deinem Blut werden die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) gemessen. Der Wert zeigt an, ob dein Blut genügend Sauerstoff transportieren kann. Wenn der Hämoglobinwert zu niedrig ist, kann das an einem Eisenmangel liegen. - Bestimmung der Blutgruppe
Sofern deine Blutgruppe nicht durch Voruntersuchungen dokumentiert wurde, wird Deine Zugehörigkeit zu Blutgruppe A, B, 0 oder AB bestimmt. Das Ergebnis dient der schnellen Auskunft des Arztes oder der Ärztin im Notfall, zum Beispiel bei einer Operation oder einem Unfall. - Bestimmung des Rhesusfaktors der Mutter
Als Rhesusfaktor werden bestimmte Eiweiße bezeichnet, die auf der Oberfläche der roten Blutkörperchen sitzen – wenn sie fehlen, gilt das Blut als Rhesus-negativ. Ist eine Mutter Rhesus-negativ und das Baby Rhesus-positiv, kann es passieren, dass der Körper der Mutter Abwehrstoffe gegen das Baby bildet. Deshalb wird bei diesen Müttern ab der 12. SSW aus ihrem Blut der Rhesusfaktor des Embryos bestimmt. Die Gabe von Anti-D-Globulinen um die 30. SSW ist dann nur noch bei Rhesus-positiven Kinder nötig. - HIV-Test
Der HIV-Test wird nach vorangegangenem Beratungsgespräch nur mit Deinem Einverständnis durchgeführt.
- Röteln-Antikörpertest sowie Hepatitis-B-Screening
Ein Test auf Röteln-Antikörper ist nur erforderlich, wenn keine Rötelnimmunität bei fehlenden Rötelnimpfungen anzunehmen ist.
Gleich zu Anfang der Schwangerschaft wirst Du auch auf Hepatitis B getestet, sofern Du nicht bereits immun bist. Die frühere Empfehlung erst nach der 32. Schwangerschaftswoche auf Hepatitis B zu testen gilt heute nicht mehr, aber möglicherweise steht das noch so in Deinem Mutterpass. - Zusatzleistungen
Zusätzlich zu den Vorsorgeuntersuchungen auf Basis der Mutterschafts-Richtlinien gibt es die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Sie werden bei einem besonderen Risiko oder auf Wunsch durchgeführt, wie zum Beispiel die Tests auf Toxoplasmose, Zytomegalie oder das sogenannte Ersttrimesterscreening.
Zu diesen kostenpflichtigen Angeboten solltest Du Dich von Deiner Frauenärztin oder Deinem Frauenarzt ausführlich beraten lassen. Vorher kannst Du bei Deiner Krankenkasse nachfragen, welche davon durch sogenannte Kostenerstattung oder Sonderverträge zusätzlich übernommen werden. - Alle Ergebnisse und Befunde der Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft werden im Mutterpass dokumentiert.
Deine Fragen
Die erste Untersuchung sollte möglichst frühzeitig nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgen. Dabei führen Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt viele Untersuchungen durch, die in den kommenden Monaten bei allen Vorsorgeterminen anstehen.
Bitte bring Deinen Impfausweis, Deinen Blutgruppenausweis (falls vorhanden) und eine Übersicht aller Medikamente, die Du nimmst, mit. Falls Du schon einmal schwanger warst, bring bitte auch Deinen „alten“ Mutterpass mit. Außerdem ist es sinnvoll, sich vorab über Krankheiten in Deiner Familie zu informieren, zum Beispiel Diabetes oder Bluthochdruck.
Die Kosten für die meisten Vorsorgeuntersuchungen werden von den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen übernommen. In manchen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten auch für weitere Maßnahmen, zum Beispiel alternative Heilmittel oder Zahnvorsorge in der Schwangerschaft. Dazu gibt es noch sinnvolle kostenpflichtige Zusatzleistungen, die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Das Ziel der Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten, um mögliche Gefahren für Dich und Dein Kind rechtzeitig abwehren oder behandeln zu können.
Frauenärztinnen bzw. Frauenärzte sind gesetzlich als zentrale Begleitung für Deine Schwangerschaft vorgesehen. Ihre langjährige ärztliche Hochschulausbildung in Verbindung mit einer mindestens 5-jährigen Facharztweiterbildung und die vorgeschriebenen lebenslängliche Fortbildungen stellen sicher, dass Du immer auf dem neuesten Stand der Wissenschaft beraten wirst.
Moderne Technologien ermöglichen zuverlässige Untersuchungen Deines ungeborenen Kindes. Im Idealfall kennen Deine Ärztin oder Dein Arzt Dich aus den regelmäßigen Vorsorgeterminen und der Beratung bei Kinderwunsch schon lange vor der Schwangerschaft – und damit auch die gesundheitlichen Themen, die für Dich wichtig sind.
In Deiner frauenärztlichen Praxis arbeitet ein Team von erfahrenen Fachkräften für Dich, das bei Fragen immer gut erreichbar ist.
Nach §7 des Mutterschutzgesetzes ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin verpflichtet, eine Schwangere für die Zeit freizustellen, die für die Untersuchungen erforderlich ist. Bei der Terminvereinbarung solltest Du allerdings auf betriebliche Belange Rücksicht nehmen und Deine Arbeitgeberin oder Deinen Arbeitgeber frühzeitig über den Vorsorgetermin informieren.
Auf Wunsch musst Du ihr oder ihm eine Bescheinigung über den Vorsorgetermin vorlegen. Lässt sich der Termin ohne Schwierigkeiten außerhalb der Arbeitszeit realisieren, muss eine Arbeitsbefreiung nicht erteilt werden.
Frauenärztinnen bzw. Frauenärzte sind gesetzlich als zentrale Begleitung für Deine Schwangerschaft vorgesehen. Als Fachfrauen für die Geburt und die Nachsorge im Wochenbett können Hebammen Deine Begleitung sehr gut ergänzen. Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt können Dir Tipps für die Suche nach einer Hebamme geben. Um den Geburtsvorbereitungskurs und eine gute Wochenbettbetreuung zu sichern, solltest Du rechtzeitig vor dem errechneten Geburtstermin eine Hebamme suchen.
Nein. Ultraschall-Untersuchungen sind zu festen Zeiträumen um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche vorgesehen.
Deine Frauenärztin bzw. Dein Frauenarzt ist als Fachärztin bzw. Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe nach den Mutterschaftsrichtlinien gesetzlich als medizinische Begleitung in der Schwangerschaft vorgesehen. Er oder sie kennt Dich bereits aus den regelmäßigen Praxisbesuchen oder der Beratung bei Kinderwunsch und weiß deshalb, welche gesundheitlichen Themen für Dich wichtig sind.
Wenn Du schwanger bist, werden in der Frauenarztpraxis alle vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen inklusive der drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Nach Feststellung der Schwangerschaft wird im ersten Ultraschall kontrolliert, ob sich der Embryo in der Gebärmutter eingenistet hat. Der Herzschlag des Babys ist im Ultraschall deutlich zu sehen – ein ganz besonderer Moment für werdende Eltern! Im Fall einer Risikoschwangerschaft – z.B. bei Mehrlingen oder chronischen Krankheiten – sind eventuell weitere Untersuchungen erforderlich. Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt klärt Dich über alle Möglichkeiten pränataler Diagnostik auf. Die Beratungen zu NIPT-Rhesus und Trisomie unter Beachtung des Gendiagnostikgesetzes können nur Ärzte durchführen. Sollte für Dich zu einem Zeitpunkt der Schwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung notwendig werden, stellt Dir Deine Praxis ein ärztliches Attest aus. Mit all diesen wichtigen Themen bist Du in Deiner Frauenarztpraxis in den besten Händen.
Die frauenärztliche Betreuung kann eine Hebamme, als Fachfrau für Geburtsvorbereitung, Geburt und Wochenbett auch in der Schwangerenvorsorge sehr gut ergänzen. Hebammen können im Rahmen ihrer beruflichen Befugnisse Teile der Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien durchführen. Sie bieten z.B. Geburtsvorbereitungskurse an, in denen werdende Eltern Wichtiges über die Geburt und die Zeit danach erfahren. Bei der Geburt wird eine Hebamme an Deiner Seite sein. Und für die ersten Wochen zuhause im Wochenbett steht Dir ebenfalls die Betreuung durch eine Hebamme zu. Sprich gleich am Anfang der Schwangerschaft mit Deiner Frauenärztin oder Deinem Frauenarzt über dieses Thema, sie geben Dir gerne Tipps und helfen Dir dabei, eine Hebamme zu finden.
Deiner Hebamme kommt gerade bei der Geburt eine besondere Rolle zu: Sie ist an Deiner Seite und hilft Dir bei einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf und falls Du keine Risikoschwangerschaft hast, Dein Baby gut und sicher auf die Welt zu bringen. In den meisten Fällen stehen Dir hier Hebammen und Frauenärzte bzw. Frauenärztinnen als Team zur Seite. Bei Risikogeburten wird immer eine erfahrene Ärztin oder ein erfahrener Arzt, in besonderen Situationen auch ein kinderärztliches Team an Deiner Seite sein, um gemeinsam mit der Hebamme Dein Kind sicher und ja nach Situation, auf die geeignetste Art und Weise auf die Welt zu bringen. Einen eventuell notwendig werdenden Kaiserschnitt wird immer ein erfahrenes medizinisches Team durchführen, so dass Du Dich allzeit sicher fühlen kannst.
Wenn das Kind auf der Welt ist, kümmert sich auch weiterhin gerne Dein Praxisteam in bestimmten Zeitabständen um Deine Nachsorge. Das bedeutet, dass Du innerhalb der ersten Wochen einmal untersucht werden kannst und dann nach ca. 6 bis 8 Wochen ein zweites Mal. Bei Kaiserschnitt oder gravierenden Komplikationen begleitet Deine Frauenärztin oder Dein Frauenarzt Deinen Genesungsprozess auch häufiger.
Die Hebamme kümmert sich in den ersten Wochen bei Dir zuhause um Deine Nachsorge oder steht Dir am Telefon mit Rat und Tat zur Seite. Sie kommt regelmäßig vorbei, um nach Dir und dem Kind zu sehen. Sie wiegt und misst das Baby, sorgt dafür, dass Ihr beide mit dem Stillen oder mit dem Fläschchen gut zurechtkommt und unterstützt Dich mit erfahrenen Handgriffen bei der Babypflege im Alltag. Außerdem schaut sie z. B., ob sich Deine Gebärmutter ausreichend verkleinert, eventuelle Geburtsverletzungen abheilen und Du Dich körperlich von der Geburt erholst.
Tipp: Anders als Deine Frauenärztin oder Deinen Frauenarzt kennst Du, wenn Du zum ersten Mal schwanger wirst, in der Regel noch keine Hebamme. Deshalb ist es wichtig, dass Du rechtzeitig nach einer Hebamme suchst, um Dir einen Platz im Geburtsvorbereitungskurs, ggf. eine Geburtsbegleitung und eine gute Wochenbettbetreuung zu sichern! Frage dazu neben dem Team Deiner Frauenarztpraxis am besten auch mal andere Mamas um Rat!